Einfirmenvertreter Mehrfachagent Versicherungsmakler
Selbstständigkeit  Handelt ausschließlich auf Weisung einer Versicherungsgesellschaft  Handelt im Auftrag mehrerer Versicherungsgesellschaften - nimmt beidseitig die Interessen wahr  Keine Weisungsgebundenheit durch den Versicherer  

Produktangebot
 
Nur die Produkte eines
einzigen Versicherers 
Produkte mehrerer Versicherungen  Der Versicherungsmakler recheriert laufend den Markt und bietet nach bestem Wissen, unter Berücksichtigung des Preis / Leistungsverhältnisses, Versicherungsschutz an. Hierzu ist der Makler gesetzlich verpflichtet. Er erarbeitet gegebenenfalls mit den Versicherungen spezielle Deckungskonzepte, die den Bedürfnissen & Ansprüchen des Kunden gerecht werden 

Haftung  Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden  Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden  Haftet laut Gesetz und sorgt in der Regel mit entsprechender Eigenversicherung zum Schutz des Kunden

Vergütung
 
Lohn oder Gehalt von dem Versicherer (Angestelltenverhältnis)  Provision - durch die Versicherungsgesellschaft  Courtage erbringt die Versicherungsgesellschaften. Es entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten 

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