Einfirmenvertreter | Mehrfachagent | Versicherungsmakler | |
Selbstständigkeit | Handelt ausschließlich auf Weisung einer Versicherungsgesellschaft | Handelt im Auftrag mehrerer Versicherungsgesellschaften - nimmt beidseitig die Interessen wahr | Keine Weisungsgebundenheit durch den Versicherer |
|
|||
Produktangebot |
Nur die Produkte eines einzigen Versicherers |
Produkte mehrerer Versicherungen | Der Versicherungsmakler recheriert laufend den Markt und bietet nach bestem Wissen, unter Berücksichtigung des Preis / Leistungsverhältnisses, Versicherungsschutz an. Hierzu ist der Makler gesetzlich verpflichtet. Er erarbeitet gegebenenfalls mit den Versicherungen spezielle Deckungskonzepte, die den Bedürfnissen & Ansprüchen des Kunden gerecht werden |
|
|||
Haftung | Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden | Ansprüche müssen gegebenenfalls gegen die Versicherungsgesellschaft durchgesetzt werden | Haftet laut Gesetz und sorgt in der Regel mit entsprechender Eigenversicherung zum Schutz des Kunden |
|
|||
Vergütung |
Lohn oder Gehalt von dem Versicherer (Angestelltenverhältnis) | Provision - durch die Versicherungsgesellschaft | Courtage erbringt die Versicherungsgesellschaften. Es entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten |
Warum Versicherungsmakler? - Hier die Antwort! |
|